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Die Kosten der Paarberatung werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. (Anders verhält es sich bekanntlich mit der Einzeltherapie.) Auf die Gründe dafür gehe ich weiter unten ein.
Vorab möchte ich Ihnen gerne einen Überblick über die Kosten geben:
Berechnet wird das Honorar für 1 Zeitstunde (60 Minuten) mit 70 Euro. Für 90 Minuten beläuft es sich auf 90 Euro. (Es hat sich als sinnvoll erwiesen, bei einer Paarsitzung eine Dauer von 90 Minuten einzukalkulieren, weil hier ja 3 Menschen zusammensitzen, und ich halte es für wichtig, sich hinreichend Zeit zu nehmen.) Danach wird jede weitere Viertelstunde mit 10 Euro berechnet (für 105 Minuten fallen also 100 Euro an, für 120 Minuten 110 Euro ...).
Die Zahlung wird bar oder per Scheck geleistet.
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Paarberatung und Paartherapie? Die beiden Ausdrücke werden nahezu gleichbedeutend verwendet. Die folgende Nuance unterscheidet sie aber: Mit “Therapie” meint man üblicherweise die Behandlung einer krankhaften Störung. Spricht man von “Paartherapie”, wird also dieser Aspekt der Behandlungsbedürftigkeit mitgemeint. Man kann das durchaus kritisch sehen: Paarprobleme sind keine “Krankheiten” - wenn auch psychische Krankheiten wie z.B. Depressionen aus ihnen entstehen können. Und weil sie keine Krankheiten sind, erfordern Paarprobleme auch keine “Diagnose” und keine “Behandlung”. Ich verwende stattdessen den Begriff “Paarberatung”, weil ich deutlich machen möchte: Es geht mir in meiner Arbeit um Verstehen und Analyse und darum, das Entwicklungspotential der Partner zu wecken.
Warum werden die Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen? Die Kassen zahlen nur für die Behandlung so genannter “Störungen mit Krankheitswert”. Zu diesen zählen Paarprobleme in der Regel nicht. Ausnahmen gibt es z.B. dort, wo einer der Partner an einer psychischen Krankheit leidet und deren Aufrechterhaltung mit der Paarbeziehung im Zusammenhang steht. Hier wäre es demnach so, dass die Krankheit des einzelnen Patienten nicht isoliert zu heilen wäre. In diesem Fall könnte auch eine Kasse die Kosten übernehmen. Erforderlich wäre dafür nicht nur eine genaue Diagnose, sondern in der Regel auch die Erstellung eines Gutachtens.
Wie sieht es bei Ihnen mit den Kosten der Einzelberatung / -therapie aus? Oft ist es so, dass nicht beide Partner zu einer Beratung motiviert sind. Auch wenn Ihr Partner diesen Schritt nicht gehen möchte oder nicht gehen kann, hat Paarberatung trotzdem ihren Sinn: Indem Sie sich selbst nämlich verändern, können Sie auch die Beziehung ändern. Auch dann zahlen die Kassen allerdings nur, wenn eine “Störung mit Krankheitswert” vorliegt. Und ein Paarproblem ist eben keine “Krankheit”.
In meiner Praxis arbeite ich nicht nur an Paarproblemen. Falls etwas anderes Sie belastet, stellt sich die Kostenfrage neu: Da ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeite, kann ich auch nicht über sie abrechnen. Es gibt aber preiswerte Zusatzversicherungen, die je nach Vertragsbedingungen einen Großteil der therapeutischen Leistungen erstatten. Private Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten je nach Vertragsbedingungen.
Bitte klären Sie in Ihrem eigenen Interesse die Rückerstattungsfrage bei Ihrer Versicherung rechtzeitig ab.
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